Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten seit dem 1.1.2017 vollumfänglich und verlangen Unternehmen jeder Größenordnung sehr zeitnahe und exakte Buchungen sämtlicher Geschäftsvorfälle.